Monat: April 2010

Strassenbeleuchtung

Und wieder habe ich ein Tutorial abgearbeitet, eine Strassenlaterne aus einer alten Ausgabe der Active Rendering, nur durch Übung lernt man. 😉

Strassenlaterne

Und ihr dürft sie wieder mitnehmen: Datei Lampe1
Material ist keins dabei, einfach Wunschmaterial für die Glasfläche und den Rest der Laterne im Programm eurer Wahl auflegen.

Nehmen Sie Platz

Stuhl
Stuhl

Das neueste Freebie, ein Stuhl, diesmal ohne Tutorial frei Schnauze gearbeitet. Und auch wieder ohne Textur, Stuhlgestell und Sitz/Rücken können im Surface-Tab (DAZ-Studio) bzw. im Material-Raum (Poser) mit Wunschmaterial belegt werden. Oben habe ich einen Metallshader und eine Ledertextur verwendet.
Ohne Textur sieht der Stuhl so aus:

Stuhl

Zur Installation gepackte Datei herunterladen und in die entsprechende Runtime entpacken: Datei Stuhl1

3D Vase

So, habe mal wieder ein Tutorial nachgearbeitet und heraus kam das:

Vase

Links die Vase im Auslieferungszustand, in der Mitte mit anderer Farbe und erhöhter Opacity/Transparenz, rechts habe ich einen Glasshader angewendet. Die Blumen gehören übrigens nicht zum Download. 😉

Vase

Hier die Vase gerendert in Poser mit Metallshader (Freebie von Dornensplitter, kann bei Renderosity heruntergeladen werden).

Zur Installation gepackte Datei herunterladen und in die entsprechende Runtime entpacken: Datei Vase1

Neues Freebie: Glastisch

Noch ein Glastisch für Poser- oder DAZ-Nutzer, diesmal nicht ganz so eckig wie der erste Tisch, sondern schon etwas feiner. 😉

ovaler Glastisch

Trotzdem ich in Hexagon die Transparenz für die Glasplatte hochgesetzt habe, wird das in DAZ Studio und Poser nicht übernommen, dafür muss im Material Room die Transparenz (Poser) bzw. im Surface-Tab die Opacity (DAZ Studio) noch nachjustiert werden. Aber dann klappt’s. 🙂

Zur Installation gepackte Datei herunterladen und in die entsprechende Runtime entpacken: Datei Tisch2

Verbraucher im Supermarkt betupsen, so geht’s

Seitdem es keine Preisauszeichnung mehr direkt an jedem Produkt gibt, sondern nur noch am Regal, ist es ja schön einfach, die Verbraucher für blöd zu verkaufen. Heute ist es uns wieder einmal passiert.
Draussen vor dem Supermarkt unseres Unvertrauens standen einige grosse Koniferen, gleich nebenan Hängeweiden, vor den Hängeweiden zwei armselige Mini-Koniferen. Am Regal unter den grossen Koniferen ein Preisschild mit 2,99 €, unter den Hängeweiden ein Schild mit 7,99 €.
Wir wollten die grossen Koniferen, gingen mit dem Etikett zur Kasse und – o Überraschung – dort sollten sie plötzlich auch 7,99 € kosten. :blink:
Wir bestanden darauf, dass sie mit 2,99 € ausgezeichnet wären, die Kassiererin kam nach draussen und erklärte, dieser Preis gelte nur für die zwei armseligen Mini-Koniferen, die vor den Hängeweiden standen.
Ihre im wahrsten Sinne des Wortes faule Ausrede: das Preisschild für die grossen Koniferen hätten sie noch nicht bereitstellen können.
Verbraucher verarschen – so geht das. :getlost:

Wir haben übrigens auf den Kauf verzichtet.

Darauf einen Sekt

Und noch ein Freebie, ein Sektglas:

Sektglas

Diesmal ohne spezielle Textur, kann jede/r selber draufschmeissen. 😉
Wie immer, gepackte Datei herunterladen und in die entsprechende Runtime entpacken: Datei Sektglas1

Jetzt reicht’s aber

Gestern habe ich mit der Firma per E-Mail gehakelt, weil sie mir eine Mahnung für den Versandkostenanteil eines zurückgesandten Artikels geschickt hatten. Mit Verve wurde behauptet, ich hätte diese Liefer- und Zahlungsbedingungen bei meiner Bestellung akzeptiert.
Also schaute ich in den AGB nach, führte sogar eine erneute Bestellung fast bis zum bitteren Ende durch – darüber steht dort nichts. Ich fragte nach und bat darum, mir diesen Passus zu zeigen.
Barsche Antwort: Schauen Sie bitte im Fernabsatzgesetz. :angry:
Ich grummelte ob dieser freundlichen Behandlung, aber ich schaute. Und ich fand wiederum nichts.
Also forschte ich. Richtig scheint zu sein, dass es klare Regelungen über die Rücksendekosten bei Widerruf und/oder Rücktritt gibt. Eine Aussage über die Hinsendekosten habe ich nicht gefunden, immerhin ergingen dazu bereits Urteile, die diese auf den Verkäufer abwälzten.
Da die endgültige Entscheidung anscheinend immer noch beim EuGH liegt, ist man jedoch mit der Erstattung bzw. Bezahlung der Versandkosten wohl auf das Goodwill des Verkäufers/Shops angewiesen.

Dieser Shop verzichtete allerdings auf eine weitere Antwort, als ich auf die unklare Regelung hinwies und um eine Einigung (zu meinen Gunsten 😉 ) bat.

Da dies schon die zweite Angelegenheit ist, in der ich mich dort als Friss oder stirb Kunde behandelt fühlte, der – so kommt es mir vor – gefälligst zu zahlen und keine Fragen zu stellen hat, verzichte ich jetzt auch. Und zwar auf weitere Kontakte zu diesem Shop.

D.h. ich werde sie auffordern, meine Daten zu löschen und ich habe den Newsletter abbestellt. Was heisst den Newsletter, ich musste bisher einen Newsletter für Hot Price, einen für Top Seasonals und einen für Verbrauchsmaterial abbestellen und wer weiss, was die sich noch alles für Newsletter-Kategorien ausgedacht haben. :blink:

Update Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Gestern bekam ich eine E-Mail, dass man aus Kulanz auf die Eintreibung der Versandkosten verzichten würde. Dumm nur, dass ich diese wenige Stunden zuvor gerade überwiesen hatte. Ob sie mir die wohl zurück überweisen? :wassat: