Wiedervorlage

Kennt ihr die Wiedervorlage? Das ist ein Begriff aus Anwaltskanzleien, in denen meist die Sekretärin dafür zu sorgen hat, dass noch nicht abgeschlossene Vorgänge in regelmässigen Abständen eben wieder vorgelegt werden, um zu überprüfen, wie weit man damit ist, und ob der Vorgang auch irgendwann mal abgeschlossen werden kann.

So komme ich mir bei manchen Erbschaftsangelegenheiten, die mich ein halbes Jahr nach dem Tod meiner Mutter immer noch begleiten, auch vor. Es gibt da so einen Bausparvertrag, den ich auf mich umschreiben lassen und fortführen möchte, zum Zeitpunkt des Abschlusses wurde nämlich eine gute Verzinsung vereinbart, die es heutzutage nicht mehr gibt.
Zunächst versuchte ich, online Kontakt aufzunehmen, der Vertrag wird schliesslich online verwaltet. Null Reaktion.

Dann hatten wir einen Termin bei der Bank und zufällig trafen wir dort auch den Mitarbeiter an, der für die Bausparkasse zuständig ist. Er versprach, sich zu kümmern und gab mir eine Visitenkarte.

Nach vier Wochen fragte ich mal nach, Visitenkarte sei Dank hatte ich ja nun einen Ansprechpartner: angeblich müsste die Bausparkasse noch Unterlagen von mir haben, ob sie mir denn nicht geschrieben hätten.
Kurze Zeit später kam tatsächlich Post, ein Schelm, wer denkt, das hätten sie erst nach meiner Nachfrage losgeschickt. Da ich das Schreiben schon per E-Mail dem Ansprechpartner beantwortet habe und er versprach, es sofort weiterzuleiten, übte ich mich weitere vier Wochen in Geduld.

Im Online-Portfolio war inzwischen zu lesen, dass die Prämie gutgeschrieben wurde und das Lastschriftverfahren eingestellt. Immerhin, konnten wir doch nach nunmehr drei Monaten nun endlich das Konto schliessen, für das nach dem Tod und der Neueröffnung eines anderen Kontos auf den Witwer jeden Monat fast 10 € Gebühren abgebucht wurden, für quasi nichts, weil dort keine Bewegungen mehr stattfanden, bis auf diese eine Buchung.

Nach den zweiten vier Wochen fragte ich erneut nach, ob man den Vertrag denn auch mal umzuschreiben gedenke. Die Antwort, man habe einen Bearbeitungsstau.
Das war vor drei Wochen.
Nächste Woche ist es wieder soweit, ich trete in Wiedervorlage und werde die Schlagzahl vielleicht erhöhen müssen, damit endlich was passiert.

Meine bösartige Vermutung ist, dass man ein Schlupfloch sucht, um die Vertragsübernahme abzuwenden, die vereinbarte Verzinsung dürfte ihnen derzeit in der Seele weh tun.