habe ich die Steuererklärung auf den letzten Drücker abgegeben, diesmal sogar auf den allerletzten Drücker, um 00:01 ging das letzte Formular raus. 😉
Wobei ich mich dieses Jahr doppelt gekniffen fühle.
Ende 2022 hatte ich extra für die PV-Anlage eine weitere Steuernummer bekommen und wurde umsatzsteuerpflichtig, habe deshalb brav für das ganze Jahr 2022 rückwirkend Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben.
Um dann nach der Steuererklärung lapidar mitgeteilt zu bekommen, dass ich die Anlage zwar versteuern, aber nicht abschreiben darf. Da war ich das erste Mal gekniffen, aber so richtig.
Wenigstens hatte ich die Umsatzsteuer zurückbekommen, aber alle Umsatzsteuervoranmeldungen 2022 bekam ich erst in 2023 erstattet.
Die musste ich in 2023 als Betriebseinnahmen verbuchen, und das bedeutet, dass ich mit der Einkommensteuererklärung für 2023 mal eben 2000 € nachzahlen darf.
Damit bin ich nicht nur gekniffen, damit zieht mir das Finanzamt auch Geld aus der Tasche, das die späteren PV-Anlagen Betreiber nach der Reform gar nicht erst zahlen mussten.
Die mussten also weder ein Unternehmern anmelden noch Umsatzsteuer zahlen, noch Umsatzsteuererstattungen als Einkommen versteuern.
Ich bin echt verärgert.
Schreibe einen Kommentar