Lange nicht mehr über Mietkautionskonten lamentiert:
Früher ist man mit dem Geld zur Spasskasse gegangen, hat ein Sparbuch auf den Vermieter angelegt, den Namen der Mietpartei eingetragen, jährlich Zinsen kassiert, nach Jahrzehnten das Konto aufgelöst, die Kaution gut verzinst zurückgegeben und gut war’s.
Inzwischen ist das Sparbuch sowas von aus der Mode gekommen, die meisten Banken sind nicht einmal mehr bereit, Sparbücher zu eröffnen. Will man alte Sparbücher auflösen, werden Gebühren aufgerufen, die die mickrigen Zinsen der letzten Jahre mehr als auffressen.
Vermieterinnen, die trotzdem noch Geld für ihre Mieterinnen – getrennt vom eigenen Vermögen – anlegen müssen oder wollen, bekommen mit viel Glück noch unverzinste Konten, manchmal Unterkonten, angeboten, müssen aber sowohl für die Eröffnung als auch die spätere Auflösung Gebühren bezahlen.
Dafür muss man immer mehr Unterlagen beibringen, und ich glaube, ich habe inzwischen alle Varianten durch: Ausweis der Vermieterin selbstverständlich, aber auch Ausweis der Mietparteien, nur in Farbe. Bei Geflüchteten zusätzlich den Aufenthaltstitel, natürlich auch in Farbe.
Dann haben wir einen Mietvertrag mit einer GmbH, in diesem Fall muss der Ausweis der Geschäftsführerin (in Farbe) her, ausserdem zieht sich die Bank einen Auszug aus dem Register …
Und der Bürokratiereigen geht weiter, habe ich heute erfahren: zukünftig müssen auch die Mietparteien ein Video-Identverfahren o.ä. durchlaufen, um sich als wirtschaftlich Berechtigte zu verifizieren. Dann reicht eine Kopie nicht mehr.
Wer den Zinnober nicht mehr mitmachen will, muss alles auf die Mieterinnen abwälzen, die dann z.B. eine Bankbürgschaft aushändigen müssen, für die sie jährliche Gebühren zu berappen haben. Immerhin haben sie die Kautionssumme dann nur geliehen.
Wird die Kaution allerdings von Ämtern und Co. übernommen, muss die Vermieterin diese anlegen, weil die natürlich keine Bankbürgschaft o.ä. leisten. Wenn man noch eine Bank findet, die das ganze Desaster überhaupt noch mitmacht. UND nicht horrende Gebühren für den Aufwand verlangt, die man mit nicht verzinsten Einlagen eh nicht auffangen könnte.