Schlagwort: Abmahnung

Digitales Hausverbot

Es gab vor einiger Zeit eine Abmahnwelle wegen der Einbindung von Google Fonts auf Webseiten, wobei sich eine Abmahnerin nebst Anwaltskanzlei besonders eifrig hervortat. Einige dieser Abmahnungen wurden bereits zurückgewiesen.
Ein Hotelier aus Österreich ging noch einen Schritt weiter und sprach der Abmahnerin ein digitales Hausverbot aus, verbot ihr also, seine Webseite zu besuchen, da sich die Abmahnerin bei dem Besuch dieser unwohl fühlte, was, wenn ich es richtig verstanden habe, der Grund oder einer der Gründe für ihre Abmahnung war.
Da musst ich schon grinsen und dachte: recht so. 😉 Es steht jedem frei, zu bestimmen, wer das Unternehmen betreten bzw. besuchen darf und eben auch Hausverbote auszusprechen, zumindest, wenn es sich nicht um ein essentielles, lebenswichtiges, einzigartiges Unternehmen handelt, wie z.B. die einzige Apotheke weit und breit. Soweit ich weiss, bedarf es dazu nicht einmal einer Begründung.
Die Abnahmerin hat die Unterlassungserklärung übrigens nicht unterschrieben, worauf die Geschichte vor Gericht landete und dem Hotelier, analog zur Möglichkeit der Erteilung eines realen Hausverbotes, recht gegeben wurde.
Die Abmahnerin scheint mir aber beratungsresistent zu sein, denn anstatt das Urteil anzunehmen, will sie Rechtsmittel einlegen.
Vielleicht hat aber auch nur der Anwalt geraten, das nicht hinzunehmen, damit das nicht zu einem Vorbild für alle von dubiosen Massenabmahnungen geplagten Webseitenbetreiberinnen wird.
Ich finde die Idee des digitalen Hausverbotes jedenfalls knorke. Wer nur herkommt, um zu stänkern oder irgendwas abzuzocken, dem möchte ich gerne dauerhaft die Tür weisen können. In Foren, Communities etc. geht das doch auch.

(Quelle)

Fehlende SSL-Verschlüsselung, Klohäuschen-Galerie

Vorsicht, dieser Blogpost gleicht einer Gemischtwarenhandlung, seid vorgewarnt!

Dass man seine Webseiten verschlüsseln sollte, besonders, wenn man ein Kontaktformular vorhält, mit dem (unter Umständen!) persönliche Daten des Kontaktsuchenden übertragen werden, ist schon länger als die DSGVO Pflicht.
Warum jetzt aber eine Abmahnung die Internetrunde macht, die sich auf die DSGVO bezieht und eine fehlende Verschlüsselung bemängelt, erschliesst sich mir nicht ganz. Diese Abmahnung wäre auch vorher – sagen wir mal – möglich gewesen.
Davon abgesehen irritiert mich die Begründung für die Abmahnung viel mehr: der Abmahnende fühlte sich „persönlich gestresst“ ob des Umstandes der fehlenden Verschlüsselung und forderte mal eben 12.500 Tacken Schmerzensgeld.
Hui, ich sag’s ja, wenn es ums leicht verdiente Geld geht, sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt.
(Ich kann mir aber vorstellen, dass das ein Nicht-Europäer verbrochen hat, solche – in meinen Augen – hanebüchenen Begründungen würden hier wohl keine ausreichende Grundlage bilden. Zumindest hoffe ich das. Stark. Ganz stark.)

BTW, ich denke darüber nach, mir ein Klohäuschen zu mieten, es innen hübsch zu bebildern, und als mobile Galerie zu deklarieren. Motto: innere Werte.
Über den Eintritt muss ich noch nachdenken. Meint ihr, 1 € pro Klogaleriegang wären zuviel?

Ein Monat in Quarantäne

Ein Monat ist die DSGVO nun in Kraft. Die Datenschutzbehörden melden ein stark erhöhtes Aufkommen an Beratungsersuchen und Beschwerden, teilweise mehr Anfragen in diesem Monat als im ganzen vorherigen Jahr, und sind überfordert – wer kann denn auch mit sowas rechnen.
Manche Webseitenbetreiber sind in Angst erstarrt, Abmahnanwälte haben zum grossen Sprung angesetzt und wahrscheinlich viele Bürger, die sich vorher nicht den leisesten Gedanken um ihre Daten gemacht haben (wieso auch? ich habe doch nichts zu verbergen!), drehen nun datenschutztechnisch am Rad, weil ihnen alles, aber auch wirklich alles suspekt vorkommt.
Abgesehen von den skurrilen Auswüchsen, die in jedem popeligen Laden zu beobachten sind, wo jeder Kundenauftrag noch einer besonderen Unterschrift bedarf. Beispielsweise für die Brille, die wir neulich zur Reparatur schicken wollten. Ich war zwar selbst nicht dabei, hätte aber rein zur Provokation den AV-Vertrag einsehen wollen und mir ausführlich erklären lassen, welche Daten denn mit der Brille verknüpft sind, die doch wohl in einem grossen, anonymen Sammelpaket in die Werkstatt geschickt wird. Aber egal, ist ja nur ein Haufen unnützen Papieres, der da verschwendet wird.

Heute sprach ich mit einem Ingenieur und machte ihn darauf aufmerksam, dass seine Webseite nicht erreichbar sei, stattdessen eine schnöde 403er Fehlerseite erschiene. Er erklärte, das sei Absicht, nach Inkrafttreten der DSGVO hätte er beschlossen, seine Internetpräsenz vier Wochen vom Netz zu nehmen, damit sich eben diese Abmahnmeute nicht auf ihn stürzen könnte, weil er ja keine Ahnung von dem ganzen Datenschutzgedöns hätte und allein schon so ein Abmahnschreiben teuer würde, egal, ob gerechtfertigt oder nicht.
Ich verkniff es mir heldenhaft, ihn darauf hinzuweisen, dass die Fehlerseite allein keinen seriösen Eindruck hinterlässt, vor allem, wenn man in Verzeichnissen gelistet ist, um Kunden zu bekommen; auch SEO-mässig dürfte ihn das nicht freuen.

Beinahe hätte ich ihn an die Landesdatenschutzbehörde verwiesen. Die hätten sich bestimmt gefreut, einen weiteren Anruf zu bekommen. 😉