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Vollmacht über den Tod hinaus

Dafür, dass die Vereinbarung eines Termines in der Bank so schwierig war, ging die Auflösung des Girokontos heute überraschend einfach.

In weiser Voraussicht hatten wir nach dem Tod meiner Mutter für den Stiefvater ein Konto eingerichtet und mir eine Vollmacht über den Tod hinaus eingeräumt.
Deshalb musste ich heute nur die Sterbeurkunde vorlegen, und natürlich Ausweis und die Karte, dann konnte der Nachlass eingetragen werden und gleichzeitig konnte ich eine Löschung des Kontos beauftragen.
Da noch ein oder zwei Gutschriften zu erwarten sind, wird das Konto erst zum Jahresende aufgelöst.
Bedeutet zwar, für Dezember noch einmal Kontoführungsgebühren zu entrichten, aber danach ist das Thema erledigt.

Falls ihr euch also auch mal um die (finanziellen) Angelegenheiten eines Verwandten kümmern sollt oder müsst, mein Stiefvater z.B. hatte überhaupt keine Lust, sich um sowas zu kümmern, lasst euch eine Vollmacht über den Tod hinaus geben.
Das macht die Bewältigung eines potentiellen Nachlasses viel einfacher, und nach dem Tod eines Angehörigen möchte man sich meist nicht durch einen Formulardschungel wühlen müssen.

Wenn man nicht alles aufschreibt

Wer mit verschiedenen Banken hantiert, braucht für jede ungefähr ein Dutzend Passwörter und am besten auch unterschiedliche Userinnennamen.
Bei einer Bank wollte ich den monatlichen Kontoauszug abholen, konnte mich aber nicht mehr einloggen.
Nach einigen vergeblichen Versuchen wurde ich selbstverständlich gesperrt.
Also rief ich heute mal dort an und man fragte u.a., ob ich vielleicht der Aufforderung, das Passwort zu ändern, gefolgt sei, was laut ihren Aufzeichnungen am 1. November geschehen sei.
Ich wusste es ehrlich nicht, und wenn ja, habe ich mir das neue Passwort nicht aufgeschrieben und offensichtlich gleich wieder vergessen.
Ich werde alt, das Gedächtnis lässt nach oder das Gehirn ist nicht mehr so flexibel.
Kann auch sein, dass ich an diesem speziellen Tag, an dem ich nachmittags noch am Sterbebett meines Stiefvaters sass, und ihm die Hand hielt, wirklich von der Rolle war.

Jedenfalls, die Bank schickt mir eine neue Pin.

Zielmarktprüfung

Zielmarktprüfung. Produktüberwachung.
Noch nie gehört? Ich auch nicht.
Bis ich heute im Online-Postfach meiner Bank auf ein Schreiben stiess, dass mir sinngemäss mitteilte:
Man sei gesetzlich verpflichtet, bei Kunden, die ohne Empfehlung des Anlageberaters (an der Börse) handeln, Erfahrungen und Kenntnisse des Kunden mit den Merkmalen des Wertpapiers abzugleichen.
Fällt diese Zielmarktprüfung negativ aus, ist das Wertpapier für den Kunden nicht handelbar.

Nach welchen Kriterien dieser Abgleich zustandekommt, erwähnt man nicht. Man erwähnt bloss, welche Kriterien keine Rolle spielen. Das interessiert den Kunden ja auch brennend. Wozu muss er wissen, was relevant ist, wenn er erfahren kann, was nicht relevant ist.
Ah, ich liebe diese Untertöne, die einem auf die sanfte Tour verklickern, dass man für blöd gehalten wird. Nicht.

Ich warte trotzdem mal ab, wann die Zielmarktprüfung zuschlägt. Momentan ist mein offizielles Risikolevel B für ausgewogen, das ändert sich aber quasi stündlich, oft hänge ich in der Klasse C für schon weniger ausgewogen rum.
Hoffentlich erinnere ich mich auch noch an diese drei Zeilen meiner Bank, wenn ich eine Order mal nicht ausführen „darf“, weil der Algorithmus einen Mangel an irgendwas feststellt.

fishing for peanuts

Über die Banken könnte man sich nicht nur im grossen, sondern auch im kleinen kräftig aufregen.
Wir tragen die gesammelten Einnahmen aus den Münzwaschautomaten und -trocknern in den Häusern alle paar Wochen zur Sparkasse, wo wir eine Quittung bekommen und nach Zählung des Geldes eine Wertstellung auf dem Konto.
Die Sparkasse macht Reklame mit ihren tausenden Filialen, deshalb wird das Geld eben auch in der nächstgelegenen Filiale abgegeben, und nicht in der Hauptstelle, wo es den einzigen Zählautomaten der Stadt gibt. Neulich war es wieder soweit. Und schon nach fast 14 Tagen war das Geld dem Konto gutgeschrieben. :blink:
Wir haben natürlich nachgefragt, warum das so lange dauerte, Kreditzinsen werden schliesslich auch taggenau berechnet. Die Begründung hat mich ja fast vom Hocker gehauen:
Das Geld wird nur einmal in der Woche abgeholt, an Montagen. Es wurde an einem Donnerstag abgegeben, der Montag darauf war Ostermontag, also blieb es halt noch eine Woche liegen, wurde erst am darauffolgenden Montag abgeholt, am Dienstag gezählt und am Mittwoch gutgeschrieben. :angry:
Warum man die Abholung in solchen Fällen nicht einen Tag später durchführt, stattdessen einfach ausfallen lässt? Oder, warum man nicht die Wertstellung zum Tag des einreichens vornimmt? Darauf blieben die Banker leider eine Antwort schuldig …