Schlagwort: Bausparvertrag

Kontoführung bei Bausparkassen

Meine Bausparkasse hat in der Niedrigzinsphase ja laufend versucht, mich aus dem Vertrag zu locken, um mir die Bonuszinsen nicht zahlen zu müssen, worüber ich als Folge selbstverständlich nicht informiert wurde …
Zusätzlich haben sie auch Jahre, nachdem die Unrechtmässigkeit von Kontoführungsgebühren festgestellt wurde, diese Gebühren fröhlich weiter abgezogen.
Das hatte ich letztes Jahr moniert und Erstattung der Gebühren seit dem Urteil eingefordert. Man will mir aber längstens 3 Jahre zurückzahlen, vorherige Zeiträume wären verjährt. Ob ich das so hinnehme, da bin ich noch unschlüssig, es handelt sich jedoch um einen eher unerheblichen Betrag.
Immerhin wurden mir die letzten 3 Jahre inkl. Verzinsung bereits erstattet.

Trotzdem, kleine Sparerinnen so übers Ohr hauen zu wollen, finde ich unterirdisch. Bausparverträge sind für mich absolut nicht mehr empfehlenswert.

Alle, die noch einen Bausparvertrag haben, sollten genau gucken, ob bei ihnen nicht auch noch Gebühren abgezogen wurden, die man zurückzufordern kann.
Ich glaube nämlich, die sind so dreist und ziehen einfach weiter ein. Solange, bis man sich von selbst meldet.

Bausparverträge, Darlehensverzicht, Kontoführungsgebühren

Ich bediene derzeit Bausparverträge, einen habe ich wegen der vermögenswirksamen Leistungen abgeschlossen, die mein Arbeitgeber bezuschusst, einen habe ich geerbt (das Drama der Umschreibung erspare ich euch an dieser Stelle, bzw. es ist irgendwo in den Tiefen dieses Blogs bereits ausführlich beklagt worden).

In den Niedrigzinsphasen hat die Bausparkasse mich regelmässig angeschrieben und wollte mich drängeln, das Darlehen in Anspruch zu nehmen. Habe ich gar nicht drauf reagiert.
Dann hat man es durch die Hintertür versucht, indem man – immerhin – mitteilte, man würde keine Lastschriften mehr ausführen. Gehen nämlich die Raten nicht mehr pünktlich ein, ich glaube ab 3 Monaten, steht der Bausparkasse ein Kündigungsrecht zu.
Seitdem läuft ein Dauerauftrag.

Heute habe ich ein Schreiben fertig gemacht, mit dem ich ausdrücklich meinen Darlehensverzicht erkläre.
Zur Sicherheit, einige behaupten, man würde durch weitere Zahlungen einen stillschweigenden Verzicht erklären, andere, also die Bausparkassen, man müsse das ausdrücklich machen. Tut man das nicht, verliert man am Ende der Vollbesparung oder 10 Jahre nach Zuteilungsreife – je nachdem, was eher eintritt – nicht nur den Darlehensanspruch, sondern auch den Bonuszins.
Deshalb lieber sicherheitshalber den Darlehensverzicht schriftlich erklären und per Einwurf Einschreiben zukommen lassen, als Nachweis.

Sobald sie das verdaut haben, habe ich schon den nächsten Brief in der Pipeline: Kontoführungsgebühren zurückfordern. Jedes Jahr haben sie 9,20 € eingesackt, bei 2 Verträgen, die schon seit 2012 bzw. seit 2013 laufen, kommt ein hübsches Sümmchen zusammen. Glaubt man dem Musterschreiben, darf ich über die gesamte Laufzeit zurückfordern und sogar Zinsen verlangen.
Na, mal schauen, wie sich meine Bausparkasse dazu verhält oder versucht, herauszudrechseln.

Gelesen habe ich schon, dass sie nicht freiwillig bzw. automatisch erstatten, sondern nur auf Anforderung und auch nur bis ins Jahr 2019 zurück.
We will see.

Wiedervorlage

Kennt ihr die Wiedervorlage? Das ist ein Begriff aus Anwaltskanzleien, in denen meist die Sekretärin dafür zu sorgen hat, dass noch nicht abgeschlossene Vorgänge in regelmässigen Abständen eben wieder vorgelegt werden, um zu überprüfen, wie weit man damit ist, und ob der Vorgang auch irgendwann mal abgeschlossen werden kann.

So komme ich mir bei manchen Erbschaftsangelegenheiten, die mich ein halbes Jahr nach dem Tod meiner Mutter immer noch begleiten, auch vor. Es gibt da so einen Bausparvertrag, den ich auf mich umschreiben lassen und fortführen möchte, zum Zeitpunkt des Abschlusses wurde nämlich eine gute Verzinsung vereinbart, die es heutzutage nicht mehr gibt.
Zunächst versuchte ich, online Kontakt aufzunehmen, der Vertrag wird schliesslich online verwaltet. Null Reaktion.

Dann hatten wir einen Termin bei der Bank und zufällig trafen wir dort auch den Mitarbeiter an, der für die Bausparkasse zuständig ist. Er versprach, sich zu kümmern und gab mir eine Visitenkarte.

Nach vier Wochen fragte ich mal nach, Visitenkarte sei Dank hatte ich ja nun einen Ansprechpartner: angeblich müsste die Bausparkasse noch Unterlagen von mir haben, ob sie mir denn nicht geschrieben hätten.
Kurze Zeit später kam tatsächlich Post, ein Schelm, wer denkt, das hätten sie erst nach meiner Nachfrage losgeschickt. Da ich das Schreiben schon per E-Mail dem Ansprechpartner beantwortet habe und er versprach, es sofort weiterzuleiten, übte ich mich weitere vier Wochen in Geduld.

Im Online-Portfolio war inzwischen zu lesen, dass die Prämie gutgeschrieben wurde und das Lastschriftverfahren eingestellt. Immerhin, konnten wir doch nach nunmehr drei Monaten nun endlich das Konto schliessen, für das nach dem Tod und der Neueröffnung eines anderen Kontos auf den Witwer jeden Monat fast 10 € Gebühren abgebucht wurden, für quasi nichts, weil dort keine Bewegungen mehr stattfanden, bis auf diese eine Buchung.

Nach den zweiten vier Wochen fragte ich erneut nach, ob man den Vertrag denn auch mal umzuschreiben gedenke. Die Antwort, man habe einen Bearbeitungsstau.
Das war vor drei Wochen.
Nächste Woche ist es wieder soweit, ich trete in Wiedervorlage und werde die Schlagzahl vielleicht erhöhen müssen, damit endlich was passiert.

Meine bösartige Vermutung ist, dass man ein Schlupfloch sucht, um die Vertragsübernahme abzuwenden, die vereinbarte Verzinsung dürfte ihnen derzeit in der Seele weh tun.