Schlagwort: Einschreiben

Einmal jammern bitte

Manchmal läuft es nicht ganz so rund, dann muss man sich irgendwo auskotzen, warum nicht hier im Blog? :biggrin:

Letzte Woche bekam ich ein Schreiben von First Data, so’n Unternehmen, das Kreditkartentransaktionen im Auftrag überwacht. Einer meiner Kreditkarten wurde – anscheinend ohne besonderen Grund – auf „Legitimationsprüfung“ gesetzt, was soviel heisst wie, nix geht mehr. Mit der freundlichen Drohung Ankündigung, die Karte komplett zu sperren, falls ich mich nicht melde, wurde ich um Anruf gebeten. Ich rief an, und legitimierte mich mit allerlei Daten, die ich sonst niemals übers Telefon herausposaunt hätte, wir klärten zwei wirklich unbedeutende Zahlungen (unter 5 €) und der Herr versprach, die Karte wieder freizugeben.
Am Dienstag konnte ich die Karte immer noch nicht wieder einsetzen, also rief ich erneut an. Jupp, der Herr hat gar nichts gemacht, dafür durfte ich mich bei der Hotline-Dame wieder mit allerlei persönlichen Daten legitimieren und über die zurückgewiesenen Zahlungen austauschen. Auf meine Frage, ob ich jetzt jedesmal anrufen müsste, um eine Zahlung zu autorisieren, versicherte sie, dass die Karte wieder freigegeben sei. Diesmal stimmte es sogar …

Die zweite unheilvolle Geschichte ist leider zu lang, um sie hier ausführlich zu bejammern. Nur soviel: um rechtlich abgesicherte AGB/Widerrufe für über Etsy verkaufbare Produkte zu erhalten, habe ich einen Vertrag mit einem Dienstleister abgeschlossen. Ich möchte bei Etsy eigentlich downloadbare 3D-Produkte für Poser und Co. anbieten, genau für downloadbare Produkte gilt das Paket jedoch nicht. Das erfuhr ich nach Vertragsabschluss, als ich meinen Etsy-Shop bei dem Dienstleister einstellen bzw. konfigurieren wollte. Für diese Produkte sollte ich auf ein anderes, wesentlich teureres Paket upgraden. Nach vielem Hin und Her mit dem Dienstleistungsansprechpartner, meinte dieser letztendlich, das würde man klar kommunizieren, siehe Passus sowieso in den AGB. So, wie ich das verstehe, steht dort sinngemäss, welche Leistung man bekommt, das würde man sehen, wenn man seinen Shop konfiguriert. Also nach Vertragsabschluss, für den man als Unternehmen übrigens kein Widerrufsrecht hat. Ich fühle mich gelinde gesagt verarscht und bin stinksauer.
Nach nochmal drüber schlafen bin ich jedoch zu dem Schluss gekommen, dass ich die natürlich im voraus zu entrichtende Gebühr jetzt als Lehrgeld verbuchen und mich nicht weiter damit herumärgern, sondern stantepede kündigen werde.

Achja, und zu guter Letzt habe ich heute morgen versucht, ein Einschreiben fürs Büro abzuholen. Wäre ich letzte Woche nicht krank zu Hause gewesen, hätte es mir der Postbote problemlos im Büro ausgehändigt. So musste ich leider zu einer entfernten Poststelle pilgern, um zu erfahren, dass man mir den Brief ohne eine schriftliche Vollmacht nicht geben darf.
Da es sich um einen Rückläufer eines Einschreibens von uns handelt, ist mir das nun – bis auf die verschwendete Zeit – relativ wurscht. Sollen sie es halt hin und her transportieren, an die anscheinend falsche Empfängeradresse, wieder zu uns, erneut an den Empfänger … :devil: