Schlagwort: Wertpapierhandel

Zielmarktprüfung

Zielmarktprüfung. Produktüberwachung.
Noch nie gehört? Ich auch nicht.
Bis ich heute im Online-Postfach meiner Bank auf ein Schreiben stiess, dass mir sinngemäss mitteilte:
Man sei gesetzlich verpflichtet, bei Kunden, die ohne Empfehlung des Anlageberaters (an der Börse) handeln, Erfahrungen und Kenntnisse des Kunden mit den Merkmalen des Wertpapiers abzugleichen.
Fällt diese Zielmarktprüfung negativ aus, ist das Wertpapier für den Kunden nicht handelbar.

Nach welchen Kriterien dieser Abgleich zustandekommt, erwähnt man nicht. Man erwähnt bloss, welche Kriterien keine Rolle spielen. Das interessiert den Kunden ja auch brennend. Wozu muss er wissen, was relevant ist, wenn er erfahren kann, was nicht relevant ist.
Ah, ich liebe diese Untertöne, die einem auf die sanfte Tour verklickern, dass man für blöd gehalten wird. Nicht.

Ich warte trotzdem mal ab, wann die Zielmarktprüfung zuschlägt. Momentan ist mein offizielles Risikolevel B für ausgewogen, das ändert sich aber quasi stündlich, oft hänge ich in der Klasse C für schon weniger ausgewogen rum.
Hoffentlich erinnere ich mich auch noch an diese drei Zeilen meiner Bank, wenn ich eine Order mal nicht ausführen „darf“, weil der Algorithmus einen Mangel an irgendwas feststellt.