Schlagwort: Wohngeld

Angemessen, auf den Cent genau

Manchmal muss ich ja Mietbescheinigungen fürs Amt, fürs Wohngeld, Sozialamt etc.pp., ausfüllen und auch die Nebenkostenvorauszahlungen genau aufschlüsseln.
Wobei sich mir bei einigen Posten nicht genau erschliesst, warum diese entweder einzeln oder in Gruppen zusammengefasst wurden.
Heizung, Warmwasser und Frischwasser bzw. Abwasser wird bei uns z.B. dank Zählern über eine Firma abgerechnet und in einer komplizierten Abrechnung zusammengestellt. In den Mietbescheinigungen stehen aber Heizung und Wasser als separate Posten. Das aus einer Abrechnung wieder auseinanderzudividieren, habe ich mich bisher geweigert und per Sternchen darauf hingewiesen, dass Wasser im Posten Heizung enthalten ist.
Darüber hinaus kann ich diese Kosten nur anhand von Erfahrungswerten schätzen, zumal man momentan ja nicht weiss, wie sich das Preisniveau noch entwickeln wird, und wie sich der Winter gestaltet.

Nun bekommen wir aber ein Schreiben, in dem steht, der angesetzte Beitrag für Heizung wäre unangemessen, um genau 1,62 € (!) zu hoch, er würde aber zunächst übernommen. Gleichzeitig macht man darauf aufmerksam, dass Nachzahlungen nur bis zur „angemessenen“ Höhe geleistet werden.
Mit anderen Worten: sollte der Mieter jemals mehr als diesen Höchstbetrag verbrauchen, was übrigens sehr wahrscheinlich ist, schliesslich galoppieren allen die Energiepreise gerade auf und davon, müsste der Mieter das wohl aus seinem – *hust* – Privatvermögen zahlen.

Das quasi perfide daran ist ja: die Zahlungen werden von der Stadt geleistet, die Kosten für Energie, Heizung, Wasser etc. legt aber auch die Stadt fest.
Ich frage mich, ob ich mich bei der Stadt beschweren soll, dass sie zu teuer ist, und das einfach nicht mehr bezahlen sollte?

Oder muss ich Mieter jetzt qua Mietvertrag dazu anhalten, nur so und so oft in der Woche zu duschen und im Winter lieber zu frieren?