Mit einem Federstrich …

… hat mir das Finanzamt eine lange Nase gedreht.

Bei Inbetriebnahme unserer PV-Anlage Ende 2022 musste ich mich noch als Unternehmerin registrieren und rückwirkend fürs ganze Jahr quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.
Die Kleinunternehmerinnenregelung war damit auch für mein erstes Gewerbe hinfällig.
Auch 2023 habe ich fleissig alles gebucht und Umsatzsteuer-Vorauszahlungen auf Einspeisung und Eigenverbrauch des erzeugten Stromes entrichtet.
Für 2023 habe ich wie immer eine EÜR eingereicht und die PV-Anlage entsprechend abschreiben wollen.

Heute erhielt ich den Einkommensteuerbescheid, worin das Finanzamt u.a. lapidar mitteilte, dass alle Arbeit umsonst gewesen sei und die Anlage weder in der Gewerbesteuer noch in der Einkommensteuer berücksichtigt wurde.
D.h. natürlich auch, dass keine Abschreibung möglich ist. Ich sage hiermit vielen tausend Euro über die nächsten Jahre adieu und ärgere mich masslos über den ganzen Aufriss, den ich umsonst gemacht habe.

Achja, Umsatzsteuer darf ich aber weiterhin auf den Erlös aus der PV-Anlage zahlen, wenn man mir auch grosszügig gestattet, diese nur noch einmal jährlich mitzuteilen.
Ick freu mir quasi ein zweites Loch irgendwohin …

Sollte ich Einspruch erheben und auf eine Musterklage hoffen, weil es keinen Bestandsschutz gibt und man rückwirkend um viel Geld gebracht wird?
Ich bin ja nicht die einzige, die sich übervorteilt fühlt, andere haben mit der Abschreibung regelrecht die Finanzierung durchkalkuliert.