Heute lag ein Brief vom Amtsgericht in der Post, die damalige Lebensgefährtin meines Vaters ist vor kurzem verstorben.
Da die beiden relativ weit weg wohnten, fast 2 Stunden Fahrt mit dem Auto, haben sich Besuche auf wenige Male im Jahr beschränken müssen.
Nach dem Tod meines Vaters ist das noch weniger geworden. Zuerst ist meine Mutter sehr krank geworden, kurz nach deren Tod kam Corona, und als man sich davon ein wenig erholen konnte, wurde mein Stiefvater schwer krank. Besuche sind in dieser Zeit komplett eingeschlafen und wurden auch im letzten Jahr nicht wieder aufgenommen.
Heute also Post vom Amtsgericht. Mit Erstaunen erfuhr ich, dass die beiden ein Testament auf Gegenseitigkeit errichtet hatten und nach dem Tod des Letztlebenden die jeweiligen Kinder zu gleichen Teilen erben sollen. Jahre später haben sie diesen Erbvertrag allerdings wieder aufgehoben.
Wenn dieses Testament nach dem Tod meines Vaters eröffnet wurde, habe ich, die damals die Beerdigung und alle Erbschaftsangelegenheiten organisieren musste, weil sich sonst keiner darum kümmern wollte, davon nichts mitbekommen.
Warum ich diese Verträge jetzt bekomme und ob ich mal wieder ein Erbe ausschlagen muss, weiss ich nicht. Sicherheitshalber werde ich einen Termin bei der Notarin meines Vertrauens vereinbaren. Bei Erbschaftsangelegenheiten gibt es soviele Fallstricke …