Vorsicht, dieser Blogpost gleicht einer Gemischtwarenhandlung, seid vorgewarnt!
Dass man seine Webseiten verschlüsseln sollte, besonders, wenn man ein Kontaktformular vorhält, mit dem (unter Umständen!) persönliche Daten des Kontaktsuchenden übertragen werden, ist schon länger als die DSGVO Pflicht.
Warum jetzt aber eine Abmahnung die Internetrunde macht, die sich auf die DSGVO bezieht und eine fehlende Verschlüsselung bemängelt, erschliesst sich mir nicht ganz. Diese Abmahnung wäre auch vorher – sagen wir mal – möglich gewesen.
Davon abgesehen irritiert mich die Begründung für die Abmahnung viel mehr: der Abmahnende fühlte sich „persönlich gestresst“ ob des Umstandes der fehlenden Verschlüsselung und forderte mal eben 12.500 Tacken Schmerzensgeld.
Hui, ich sag’s ja, wenn es ums leicht verdiente Geld geht, sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt.
(Ich kann mir aber vorstellen, dass das ein Nicht-Europäer verbrochen hat, solche – in meinen Augen – hanebüchenen Begründungen würden hier wohl keine ausreichende Grundlage bilden. Zumindest hoffe ich das. Stark. Ganz stark.)
BTW, ich denke darüber nach, mir ein Klohäuschen zu mieten, es innen hübsch zu bebildern, und als mobile Galerie zu deklarieren. Motto: innere Werte.
Über den Eintritt muss ich noch nachdenken. Meint ihr, 1 € pro Klogaleriegang wären zuviel?