Bausparverträge, Darlehensverzicht, Kontoführungsgebühren

Ich bediene derzeit Bausparverträge, einen habe ich wegen der vermögenswirksamen Leistungen abgeschlossen, die mein Arbeitgeber bezuschusst, einen habe ich geerbt (das Drama der Umschreibung erspare ich euch an dieser Stelle, bzw. es ist irgendwo in den Tiefen dieses Blogs bereits ausführlich beklagt worden).

In den Niedrigzinsphasen hat die Bausparkasse mich regelmässig angeschrieben und wollte mich drängeln, das Darlehen in Anspruch zu nehmen. Habe ich gar nicht drauf reagiert.
Dann hat man es durch die Hintertür versucht, indem man – immerhin – mitteilte, man würde keine Lastschriften mehr ausführen. Gehen nämlich die Raten nicht mehr pünktlich ein, ich glaube ab 3 Monaten, steht der Bausparkasse ein Kündigungsrecht zu.
Seitdem läuft ein Dauerauftrag.

Heute habe ich ein Schreiben fertig gemacht, mit dem ich ausdrücklich meinen Darlehensverzicht erkläre.
Zur Sicherheit, einige behaupten, man würde durch weitere Zahlungen einen stillschweigenden Verzicht erklären, andere, also die Bausparkassen, man müsse das ausdrücklich machen. Tut man das nicht, verliert man am Ende der Vollbesparung oder 10 Jahre nach Zuteilungsreife – je nachdem, was eher eintritt – nicht nur den Darlehensanspruch, sondern auch den Bonuszins.
Deshalb lieber sicherheitshalber den Darlehensverzicht schriftlich erklären und per Einwurf Einschreiben zukommen lassen, als Nachweis.

Sobald sie das verdaut haben, habe ich schon den nächsten Brief in der Pipeline: Kontoführungsgebühren zurückfordern. Jedes Jahr haben sie 9,20 € eingesackt, bei 2 Verträgen, die schon seit 2012 bzw. seit 2013 laufen, kommt ein hübsches Sümmchen zusammen. Glaubt man dem Musterschreiben, darf ich über die gesamte Laufzeit zurückfordern und sogar Zinsen verlangen.
Na, mal schauen, wie sich meine Bausparkasse dazu verhält oder versucht, herauszudrechseln.

Gelesen habe ich schon, dass sie nicht freiwillig bzw. automatisch erstatten, sondern nur auf Anforderung und auch nur bis ins Jahr 2019 zurück.
We will see.