Digitales Hausverbot

Es gab vor einiger Zeit eine Abmahnwelle wegen der Einbindung von Google Fonts auf Webseiten, wobei sich eine Abmahnerin nebst Anwaltskanzlei besonders eifrig hervortat. Einige dieser Abmahnungen wurden bereits zurückgewiesen.
Ein Hotelier aus Österreich ging noch einen Schritt weiter und sprach der Abmahnerin ein digitales Hausverbot aus, verbot ihr also, seine Webseite zu besuchen, da sich die Abmahnerin bei dem Besuch dieser unwohl fühlte, was, wenn ich es richtig verstanden habe, der Grund oder einer der Gründe für ihre Abmahnung war.
Da musst ich schon grinsen und dachte: recht so. 😉 Es steht jedem frei, zu bestimmen, wer das Unternehmen betreten bzw. besuchen darf und eben auch Hausverbote auszusprechen, zumindest, wenn es sich nicht um ein essentielles, lebenswichtiges, einzigartiges Unternehmen handelt, wie z.B. die einzige Apotheke weit und breit. Soweit ich weiss, bedarf es dazu nicht einmal einer Begründung.
Die Abnahmerin hat die Unterlassungserklärung übrigens nicht unterschrieben, worauf die Geschichte vor Gericht landete und dem Hotelier, analog zur Möglichkeit der Erteilung eines realen Hausverbotes, recht gegeben wurde.
Die Abmahnerin scheint mir aber beratungsresistent zu sein, denn anstatt das Urteil anzunehmen, will sie Rechtsmittel einlegen.
Vielleicht hat aber auch nur der Anwalt geraten, das nicht hinzunehmen, damit das nicht zu einem Vorbild für alle von dubiosen Massenabmahnungen geplagten Webseitenbetreiberinnen wird.
Ich finde die Idee des digitalen Hausverbotes jedenfalls knorke. Wer nur herkommt, um zu stänkern oder irgendwas abzuzocken, dem möchte ich gerne dauerhaft die Tür weisen können. In Foren, Communities etc. geht das doch auch.

(Quelle)

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