Schlagwort: Vertragsübernahme

Wiedervorlage

Kennt ihr die Wiedervorlage? Das ist ein Begriff aus Anwaltskanzleien, in denen meist die Sekretärin dafür zu sorgen hat, dass noch nicht abgeschlossene Vorgänge in regelmässigen Abständen eben wieder vorgelegt werden, um zu überprüfen, wie weit man damit ist, und ob der Vorgang auch irgendwann mal abgeschlossen werden kann.

So komme ich mir bei manchen Erbschaftsangelegenheiten, die mich ein halbes Jahr nach dem Tod meiner Mutter immer noch begleiten, auch vor. Es gibt da so einen Bausparvertrag, den ich auf mich umschreiben lassen und fortführen möchte, zum Zeitpunkt des Abschlusses wurde nämlich eine gute Verzinsung vereinbart, die es heutzutage nicht mehr gibt.
Zunächst versuchte ich, online Kontakt aufzunehmen, der Vertrag wird schliesslich online verwaltet. Null Reaktion.

Dann hatten wir einen Termin bei der Bank und zufällig trafen wir dort auch den Mitarbeiter an, der für die Bausparkasse zuständig ist. Er versprach, sich zu kümmern und gab mir eine Visitenkarte.

Nach vier Wochen fragte ich mal nach, Visitenkarte sei Dank hatte ich ja nun einen Ansprechpartner: angeblich müsste die Bausparkasse noch Unterlagen von mir haben, ob sie mir denn nicht geschrieben hätten.
Kurze Zeit später kam tatsächlich Post, ein Schelm, wer denkt, das hätten sie erst nach meiner Nachfrage losgeschickt. Da ich das Schreiben schon per E-Mail dem Ansprechpartner beantwortet habe und er versprach, es sofort weiterzuleiten, übte ich mich weitere vier Wochen in Geduld.

Im Online-Portfolio war inzwischen zu lesen, dass die Prämie gutgeschrieben wurde und das Lastschriftverfahren eingestellt. Immerhin, konnten wir doch nach nunmehr drei Monaten nun endlich das Konto schliessen, für das nach dem Tod und der Neueröffnung eines anderen Kontos auf den Witwer jeden Monat fast 10 € Gebühren abgebucht wurden, für quasi nichts, weil dort keine Bewegungen mehr stattfanden, bis auf diese eine Buchung.

Nach den zweiten vier Wochen fragte ich erneut nach, ob man den Vertrag denn auch mal umzuschreiben gedenke. Die Antwort, man habe einen Bearbeitungsstau.
Das war vor drei Wochen.
Nächste Woche ist es wieder soweit, ich trete in Wiedervorlage und werde die Schlagzahl vielleicht erhöhen müssen, damit endlich was passiert.

Meine bösartige Vermutung ist, dass man ein Schlupfloch sucht, um die Vertragsübernahme abzuwenden, die vereinbarte Verzinsung dürfte ihnen derzeit in der Seele weh tun.

Es bimmelt, oder auch nicht

Anfang des Jahres ist meine Mutter verstorben, Anfang März bin ich / sind wir dazu gekommen, uns auch mal um den Telefonanschluss zu kümmern, der auf ihren Namen lief.
Wir dackelten – damals durfte man das noch – in den nächsten T-Punkt, der Mitarbeiter durfte zwar für uns nichts regeln, füllte aber ein Formular aus, welches ich unterschreiben und mit Sterbeurkunde versehen abschicken sollte.

Mitte April, nachdem wieder einmal die Rechnung an die alte E-Mail kam und vom alten Konto abgebucht wurde, erinnerte ich mich: da war doch was, brauchen die etwa so lange, einen Namen umzuschreiben und ein Konto zu ändern?

Also rief ich die hotte Line an, ein Mitarbeiter wühlte in den Eingeweiden des Konzerns herum und behauptete zunächst, es gäbe keinen Auftrag. Schlau, oder auch misstrauisch, wie ich nun einmal bin, oder vom Leben gezeichnet, wie man es halt nimmt, hatte ich eine Kopie des Auftrages gemacht und konnte ihm damit auf die Sprünge helfen. Es stellte sich heraus:
der Mitarbeiter im T-Punkt hatte eine völlig falsche Telefonnummer eingetragen, keine Ahnung, wie er das geschafft hat. Die Abteilung hatte es daraufhin aber nicht hinbekommen, eine Rückfrage unter meiner angegebenen Handynr. oder der E-Mail-Adresse zu starten, sondern hatte Auftrag samt Sterbeurkunde in den Papierkorb geworfen.

Ich war also gezwungen, den ganzen Scheiss mit korrekter Telefonnummer erneut zu beauftragen. Diesmal lud ich die Dokumente über die auf dem Auftragsformular angegebene Website hoch.

Schon zwei Wochen später bekam ich Rückmeldung per E-Mail, man dürfe den Vertrag nicht umschreiben, da jetzt noch der Erbschein fehle. Zur Hölle, hätte das a) der T-Punkt Mitarbeiter oder b) der Hotline-Mitarbeiter nicht sagen können? Beide habe ich gefragt, welche Dokumente benötigt werden.

Da in der E-Mail keinerlei Hinweis darauf existiert, ob man die fehlenden Unterlagen einfach per Mailantwort zuschicken kann und ob diese überhaupt ankommen, weil weder Vorgangsnummer noch Auftragsnummer o.ä. genannt werden, habe ich mich also zum zweiten Mal zur Website bemüht, alle Daten neu eingegeben und wollte auch alle drei Dokumente erneut hochladen, man weiss ja nie, ob entwder der Auftrag, oder die Sterbeurkunde oder gleich beides inzwischen wieder in den Papierkorb befördert wurden.
Nun darf man zwar alle möglichen Formate hochladen, aber nur insgesamt 8 MB und wenn es etwas lesbares sein soll, reicht das schon bei zwei mehrseitigen Dokumenten im Leben nicht aus.
Ich scheiterte also nach hochladen von Auftrag und Sterbeurkunde am dritten Dokument, weil damit die 8 MB überschritten werden.
Also löschte ich Auftrag und Sterbeurkunde, lud den Erbnachweis hoch und schrieb ins „Haben Sie weitere Wünsche“-Feld, sie sollten sich doch verfickt nochmal ein einheitliches Vorgehen überlegen, gleich alle notwendigen Dokumente anfordern und ihre Uploadgrenze überdenken.
Okay, nein, das schrieb ich natürlich nicht, ich dachte es nur, stattdessen verwies ich auf die bereits vorliegenden Dokumente.
Und hoffe nun inständig, dass der Vorgang nach nun mehr als 10 Wochen irgendwie mal erledigt wird.