Vollmacht über den Tod hinaus

Dafür, dass die Vereinbarung eines Termines in der Bank so schwierig war, ging die Auflösung des Girokontos heute überraschend einfach.

In weiser Voraussicht hatten wir nach dem Tod meiner Mutter für den Stiefvater ein Konto eingerichtet und mir eine Vollmacht über den Tod hinaus eingeräumt.
Deshalb musste ich heute nur die Sterbeurkunde vorlegen, und natürlich Ausweis und die Karte, dann konnte der Nachlass eingetragen werden und gleichzeitig konnte ich eine Löschung des Kontos beauftragen.
Da noch ein oder zwei Gutschriften zu erwarten sind, wird das Konto erst zum Jahresende aufgelöst.
Bedeutet zwar, für Dezember noch einmal Kontoführungsgebühren zu entrichten, aber danach ist das Thema erledigt.

Falls ihr euch also auch mal um die (finanziellen) Angelegenheiten eines Verwandten kümmern sollt oder müsst, mein Stiefvater z.B. hatte überhaupt keine Lust, sich um sowas zu kümmern, lasst euch eine Vollmacht über den Tod hinaus geben.
Das macht die Bewältigung eines potentiellen Nachlasses viel einfacher, und nach dem Tod eines Angehörigen möchte man sich meist nicht durch einen Formulardschungel wühlen müssen.